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Arzeneimittel-Spargesetz AVWG

von von www.facharzt.de12.Apr.2006

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

am 17.02.2006 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Einsparen von Arzneimittelausgaben beschlossen, das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz.
Der Bundesrat (die Ländervertretung) hatte zunächst das Gesetz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Am 06.04.2006 hat der Bundesrat sein Veto zurückgezogen, so dass der Bundestag am 07.04.2006 das Gesetz beschließen konnte. Dies tritt nun zum 01.05.2006 in Kraft.
„Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!“ Das AVWG wird die Therapiefreiheit der Ärzte beschneiden und Ihre Versorgung als Patient massiv verschlechtern.
Dagegen sind wir Ärzte in den vergangenen Wochen auf die Straße gegangen und haben protestiert. Für Ihre Interessen: schließen Sie sich uns an.
Der nächste Protesttag in Berlin wird für den 19.05.2006 geplant.

Da Sie und wir Ärzte die Auswirkungen dieses Gesetzes unmittelbar spüren werden, möchten wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes und ihre Wirkung auf Ihre Behandlung informieren:

• Die Tagestherapiekosten bestimmter Medikamente werden beschränkt, was besonders
chronisch Kranke und Patienten mit Mehrfacherkrankungen treffen kann.
• „Krankheitsbezogene Tagestherapiekosten“ pressen Behandlungs- und Therapiegeschehen
in der Praxis in einen bürokratischen Schraubstock.
• In Zukunft wird so nur noch eine Billigversorgung im Arzneimittelbereich möglich
sein.
• Für notwendig verordnete Medikamente, welche die Tagesvorgaben überschreiten, soll Ihre Ärztin/Ihr Arzt Strafzahlungen leisten.
• Durch die Möglichkeit von Rabattverträgen der Kassen mit verschiedenen Herstellern wird das Preisgefüge der Medikamente in der Arztpraxis undurchschaubar und mit noch mehr bürokratischem Aufwand überfrachtet.
• Wenn die Hersteller ihre Preise nicht auf die neuen Festbeträge der Medikamente
senken, resultieren daraus für Sie noch höhere Zuzahlungen.
• Die Höhe der zu vereinbarenden Tagestherapiekosten wird Verhandlungssache zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung sein.

Die Politik legt den Medizinern Daumenschrauben an: Künftig sollen alle Ärzte und Therapeuten mit Strafe belegt werden, wenn sie ihre Patienten über ein festgelegtes Maß hinaus mit Medikamenten versorgen. Im Gesetz festgeschrieben ist die „Bonus-Malus“-Regelung.

Überschreiten die Ausgaben, die ein Kassenarzt veranlasst, die festgelegten Tagestherapiekosten um zehn bis 20 Prozent, dann muss der Arzt von diesen Mehrkosten als 20 Prozent bezahlen; überschreitet er die Sollkosten um mehr als 20 Prozent, so beträgt die Strafzahlung 30 Prozent. „Überzieht“ er noch mehr, muss er 50 Prozent des Differenzbetrags zahlen.
Die Suche nach dem wirksamsten, verträglichsten Medikament für die Patienten wird dann
überlagert von der Sorge, damit die engen Vorgaben zu überschreiten.
Denn massive Strafzahlungen (MALUS) können eine Praxis in das finanzielle Aus treiben.

Für sparsame Verordnung sieht das Gesetz eine „mögliche“ BONUS-Zahlung vor. Nach Ermittlungen der Einsparungen und eventueller Auszahlung durch die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen können diese die eingesparten Summen an besonders sparsame Ärzte verteilen.

Dies bedeutet: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird unerträglich
belastet. Denn bei jeder Verschreibung eines neuen Medikaments wird sich der
Patient fragen: „Verschreibt mir mein Arzt das nun, weil er nicht anders darf? - Oder will er an mir sparen, um dann das Geld in die eigene Tasche zu stecken?“

Mit dem AVWG wird klar, dass die Parlamentarier nur auf die Kassenlobby hören und sich für die Sachargumente der Ärzte nicht interessieren.

AVWG –
Die Krankenkassen wollten es so, die Politiker haben es zum Gesetz gemacht.

Leider bleibt in den Praxen kein Raum und keine Zeit für Diskussionen zu diesem Thema, zumal wir Ärzte an die gesetzlichen Auflagen gebunden sind.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und die von Ihnen gewählten Volksvertreter, die dieses Gesetz beschlossen haben.