Das Patiententestament

von Praxisnetz Dormagen e.V.12.Mar.2004
Information zum “Patiententestament“

Es gibt folgende Möglichkeiten Vorsorge für die Zukunft zu treffen:

1. Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen: Die Bestimmung einer Person, die Entscheidungen für den Vollmachtgeber in Gesundheitsfragen trifft, wenn dieser hierzu nicht in der Lage ist.

2. Vorausverfügung: Die Bestimmung des Umfanges der medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft, wenn der Patient hierzu nicht mehr in der Lage sein sollte.

3. Betreuungsverfügung: Die Bestimmung einer Person, die als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, wenn dies erforderlich ist.


Weitere Informationen erhalten Sie gerne in den Praxen.

Weiterhin:


Deutsche Hospizstiftung
Im Defdahl 5-10
44141 Dortmund
Tel. 0231/ 7380730
www.hospize.de

Ärztekammer Nordrhein
Rechtsabteilung
Teerstegenstr. 31
40474 Düsseldorf
Tel. 0211/ 4302255
www.aekno.de

Ärztekammer Berlin
Flotenstr. 28-42
13407 Berlin

Bayrisches Staatsministerium der Justiz
Pressereferat
Priemayerstr. 7
80097 München
www.justiz.bayern.de

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