Das Patiententestament | |||||
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von Praxisnetz Dormagen e.V. | 12.Mar.2004 | ||||
Information zum “Patiententestament“
Es gibt folgende Möglichkeiten Vorsorge für die Zukunft zu treffen: 1. Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen: Die Bestimmung einer Person, die Entscheidungen für den Vollmachtgeber in Gesundheitsfragen trifft, wenn dieser hierzu nicht in der Lage ist. 2. Vorausverfügung: Die Bestimmung des Umfanges der medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft, wenn der Patient hierzu nicht mehr in der Lage sein sollte. 3. Betreuungsverfügung: Die Bestimmung einer Person, die als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, wenn dies erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie gerne in den Praxen. Weiterhin:
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