Leserzuschrift zu Kostensenkung im Gesundheitswesen, Einsparpotential bei Arztleistungen

Das Praxisnetz Dormagen14.Oct.2002
Herr Horst ist schlecht unterrichtet.
Bei den Sozialversicherten gilt neuerdings auch das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Leserzuschrift zu
Kostensenkung im Gesundheitswesen:
Einsparpotential bei Arztleistungen
Im Schaufenster vom 12.10.2002


In der Vergangenheit hat es tatsächlich eine Lücke gegeben.
Wir Ärzte dürfen ebenso wie bei den Kassenpatienten nur noch das "Ausreichende und Notwendige" verordnen und leisten.
Längst sind bei den Sozialhilfeempfängern wie auch bei Kassenpatienten die meisten Originalpräparate durch preiswertere Generika ausgetauscht worden.
Medikamente mit zweifelhafter Wirksamkeit oder mit nicht nachgewiesenem Nutzen werden nicht mehr zu Lasten der Solidargemeinschaft verordnet.
Wir wollen keinen Unterschied machen in der Behandlung von Sozialhilfeempfängern und Kassenpatienten.
Der Druck zum Sparen hat inzwischen eine Schmerzgrenze erreicht; die unsere ethische Grundeinstellung bedroht, insbesondere, wenn wir moderne Medizin praktizieren wollen, die dem Stand der Wissenschaft entspricht.
Nicht nur das, sondern auch existentiell sind Ärzte gefährdet, was folgendes Beispiel deutlich machen soll:
Jeder Arzt bekommt ein individuelles Budget für die Medikamente aller seiner Patienten vorgegeben. Überschreitet er dies (z.Zt. > 15%), kommt er in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und haftet ggf. mit seinem eigenem Vermögen.
So ist mir z.B. ein Arzt bekannt, der viele Schmerzpatienten und Krebskranke betreut, die sehr kostenintensiv sind.
Er ist von einem Regress von ca. 50.000 Euro bedroht und das für die Verordnung nur eines Jahres.
Es gibt aber in der Tat noch Einsparmöglichkeiten bei den Medikamenten:
Die Mehrwertsteuer ist dort doppelt so hoch wie bei Pornoheften.
Vielleicht kann sich die MIT hier engagieren.

Dr. med. Norbert Sijben

Pressesprecher des Praxisnetzes Dormagen
und
Mitglied des Prüfungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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